Erstattet die private Versicherung die Therapie bei der Heilpraktikerin für Psychotherapie?
Die kurze, ehrliche Antwort: Es kommt auf Ihren Tarif an. Die längere Antwort lohnt sich aber — denn hier entscheidet sich, ob Sie einen Teil Ihrer Therapiekosten zurückbekommen.
Worum es genau geht
Ich arbeite als Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG). Das ist der rechtliche Rahmen, in dem ich Einzeltherapie anbieten darf. Für Ihre Versicherung ist genau diese Einordnung entscheidend: Erstattet Ihr Tarif Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie — oder nicht?
Einzeltherapie: Hier gibt es echte Chancen
Viele private Krankenversicherungen haben Tarife, die Heilpraktiker-Leistungen einschließen — oft mit einer jährlichen Obergrenze oder einem Prozentsatz. Auch manche Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte decken Heilpraktiker für Psychotherapie ab. Beihilfeberechtigte haben je nach Bundesland ebenfalls Möglichkeiten.
Ob Ihr Tarif dazugehört, steht nicht auf meiner Website — es steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Deshalb: vorher fragen, nicht hinterher hoffen.
Paar- und Familientherapie: meist nein
Hier bin ich lieber zu ehrlich als zu freundlich: Paar- und Familientherapie gilt bei fast allen Versicherungen nicht als Heilbehandlung — es gibt keine kranke Person, die geheilt wird, sondern eine Beziehung, die Unterstützung sucht. Deshalb wird sie in aller Regel nicht erstattet, weder von gesetzlichen noch von privaten Kassen. Das sage ich Ihnen lieber jetzt als nach der dritten Sitzung.
Drei Fragen an Ihre Versicherung
Wenn Sie Einzeltherapie planen, rufen Sie Ihre Versicherung an und stellen Sie genau diese drei Fragen:
Erstens: Sind Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie (HPG) in meinem Tarif eingeschlossen? Zweitens: Bis zu welcher Höhe und wie vielen Sitzungen pro Jahr? Drittens: Welche Angaben müssen auf der Rechnung stehen, damit Sie erstatten?
Mit den Antworten wissen Sie vor der ersten Sitzung, woran Sie sind.
Was Sie von mir bekommen
Sie erhalten eine ordentliche Rechnung mit allen Angaben, die Versicherungen üblicherweise verlangen. Falls Ihre Versicherung ein bestimmtes Format braucht: Sagen Sie es mir einfach — das ist kein Aufwand.
Unsicher, was für Sie gilt?
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