Kosten

 

Seit Juli 2020 werden die Kosten für Systemische Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen bei approbierten Psychotherapeuten mit Kassensitz übernommen. Da ich keine Approbation habe, müssen Sie die Kosten für eine Systemische Therapie bei mir selbst tragen.

 

Einige private Krankenkassen, Beihilfekassen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker gewähren Zuzahlungen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob Sie eine Zuzahlung bzw. in welchem Umfang Ihnen eine solche genehmigt wird. 

 

Honorare für Paar- und Familientherapie sowie Elternberatung werden von den Kassen grundsätzlich nicht erstattet.

 

Frequenz und Dauer der Therapiesitzungen/Beratungen werden individuell beim ersten Termin festgelegt. Erfahrungsgemäß sind insgesamt mindestens 12 Sitzungen, die sich auf monatlich 1-3 Sitzungen verteilen, effektiv. Sie können natürlich auch eine höhere oder geringere Sitzungsanzahl wählen. 

  • Einzeltherapie/Beratung: 1 Zeitstunde 100 Euro
  • Einzeltherapie/Beratung: 1,5 Zeitstunden 130 Euro
  • Paartherapie, Eheberatung und Elterngespräch: 1,5 Zeitstunden 150 Euro
  • Paartherapie, Eheberatung und Elterngespräch:  2 Zeitstunden 200 Euro
  • Familientherapie/Beratung 3 Personen: 2 Zeitstunden: 250 Euro 
  • Familientherapie/Beratung 4 Personen: 2 Zeitstunden 320 Euro 
  • Wochenendzuschlag 50 Euro 
  • Für einen Termin in Overath fallen zusätzliche Kosten für die Raummiete in Höhe von 15 Euro pro Zeitstunde an.  
  • In Einzelfällen kann ein ermäßigtes Honorar vereinbart werden.      
  • Es fallen keine zusätzlichen Kosten durch Umsatzsteuerbefreiung an.                              

Terminabsagen und Ausfallhonorar

Auch für krankheits- und aktuell coronabedingte Absagen gilt folgende Regelung:  

 

Mit einem telefonisch, per SMS, Whatsapp oder per Email verbindlich vereinbarten Gesprächstermin erkennen Sie die Regeln zum Ausfallhonorar an. 

 

Terminabsagen erbitte ich ausschließlich unter der Rufnummer 01636978146 mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. 

 

Eine Terminabsage auf anderem Weg bietet keine Garantie dafür, dass ich die Nachricht rechtzeitig empfange bzw. lese. 

      

Wenn Ihre Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin erfolgt, ist ein Ausfallhonorar nach §615 Satz 1 BGB in Höhe des regulären Honorars zu zahlen.